Die zwei Referenzlisten
Eine Arbeit zu finden, die die Familie ernährt, ohne mit den eigenen Überzeugungen in Konflikt zu geraten: Diese Frage stellen sich viele Musliminnen und Muslime, ob beim Berufseinstieg, beim Berufswechsel oder beim Umzug in ein anderes Land. Halal-Arbeit verbindet dabei drei Fragen. Ist die Tätigkeit selbst erlaubt? Werden die eigenen Rechte am Arbeitsplatz gewahrt? Und in welchen Branchen und Ländern lassen sich Beruf und Glaube gut vereinbaren?
Was Halal-Arbeit im Islam bedeutet
Für weltliche Geschäfte und Tätigkeiten gilt im islamischen Recht nach Ansicht der meisten Gelehrten der Grundsatz der Erlaubtheit: Was nicht durch einen klaren Text oder einen anerkannten Rechtsgrundsatz verboten ist, ist zulässig. Erwerbsarbeit wird in Koran und Sunna ausdrücklich gewürdigt. Ein bekannter Hadith bei al-Buchari hält fest, dass niemand eine bessere Speise isst als die, die er durch die Arbeit seiner eigenen Hände verdient hat. Eine Arbeit muss also keinen religiösen Bezug haben, um erlaubt zu sein: Die Krankenpflegerin, der Elektriker, die Softwareentwicklerin oder der Busfahrer üben in aller Regel einen völlig legitimen Beruf aus.
Entscheidend ist, dass die Tätigkeit selbst, das hergestellte Produkt oder die erbrachte Dienstleistung und die Art des Verdienstes nicht gegen ein Verbot verstoßen. Ein Gehalt für eine erlaubte Arbeit bleibt erlaubt, auch wenn der Arbeitgeber nicht muslimisch ist oder ein Teil der Kundschaft Dinge tut, die man selbst meidet. Warum ein Einkommen als rein gilt und wie mit unklaren Anteilen umzugehen ist, erklärt Halal-Gehalt: Was ein Einkommen im Islam erlaubt macht. Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und gewissenhafte Erfüllung des Vertrags gehören für viele Gelehrte ebenfalls zu einer gottgefälligen Arbeit.
Wann ist ein Beruf halal oder haram? Die Kriterien
Die meisten Gelehrten nennen eine überschaubare Zahl klarer Verbotsbereiche: Herstellung und Verkauf von Alkohol, Handel mit Schweinefleisch, Glücksspiel und Wetten, Zinsgeschäfte (Riba), Betrug, Täuschung und Korruption sowie Tätigkeiten, die anderen offen schaden. Als Grundlage wird häufig der Koranvers 5:2 angeführt, der dazu aufruft, einander nicht zur Sünde und Übertretung zu helfen. Zu Alkohol und Riba überliefern die Hadith-Sammlungen, dass nicht nur der Konsument, sondern auch Verkäufer, Schreiber oder Zeugen des Geschäfts getadelt werden. Die einzelnen Tätigkeiten mit ihren Grauzonen und nahen Alternativen zeigt die Liste der Haram-Jobs.
Zwischen eindeutig erlaubt und eindeutig verboten liegt ein breites Feld. Hier unterscheiden Gelehrte meist zwischen direkter Beteiligung, etwa Alkohol ausschenken oder einen Zinskredit abschließen, und entfernter Mitwirkung, etwa als Reinigungskraft in einem Bürogebäude, in dem auch eine Bank sitzt. Auch der Anteil der problematischen Tätigkeit am Gesamtgeschäft, die Möglichkeit, einzelne Aufgaben abzulehnen, und eine echte Notlage fließen in die Bewertung ein. Diese Abwägung ist unter direkte oder indirekte Beteiligung an einer Haram-Tätigkeit im Beruf ausführlich dargestellt, typische Sonderfälle unter Arbeiten in einer konventionellen Bank und die Frage des Riba und Arbeit und Alkohol.
Halal oder haram: eine Methode statt Etiketten
Nur wenige Berufe sind an sich erlaubt oder verboten. Meist kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Grad der Beteiligung an einer verbotenen Handlung und den Kontext an. Die verbreiteten Positionen der Gelehrten lassen sich darstellen, ersetzen aber keine persönliche Auskunft: Für den eigenen Fall bleibt ein qualifizierter Gelehrter oder ein anerkannter Fatwa-Rat der richtige Ansprechpartner. Hilfreich sind einfache Leitfragen. Was genau tue ich jeden Tag? Wem nützt das Ergebnis meiner Arbeit? Kann ich problematische Aufgaben ablehnen, ohne meine Stelle zu gefährden? Gibt es in derselben Branche eine Stelle ohne diesen Konflikt? Wie man diese Fragen der Reihe nach beantwortet, zeigt Ist ein Beruf halal? Eine Methode Schritt für Schritt.
Ihre Rechte am Arbeitsplatz in Deutschland und Europa
Religiöse Praxis darf nicht den Zugang zur Arbeit versperren. In der Europäischen Union verbietet die Richtlinie 2000/78/EG Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf wegen der Religion oder Weltanschauung. In Deutschland setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diesen Schutz um, und zwar für Beschäftigte ebenso wie für Bewerberinnen und Bewerber. Wer benachteiligt wurde, muss Ansprüche nach § 15 AGG innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen und kann sich kostenlos an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Zugleich darf ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Regeln zu Neutralität oder Arbeitssicherheit aufstellen, und Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber haben nach § 9 AGG zusätzliche Spielräume.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Gebetspausen gibt es nicht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt jedoch bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Ruhepause vor, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten, und viele Beschäftigte legen ihre Gebete in diese Zeiten. Beim Kopftuch hat das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Verbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen als unvereinbar mit der Religionsfreiheit eingestuft, während der Europäische Gerichtshof privaten Arbeitgebern eine einheitlich angewandte Neutralitätsregel nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Die Einzelheiten stehen unter Arbeitsrecht und Religion, Beten während der Arbeitszeit, Ramadan am Arbeitsplatz und Hidschab und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz. Bei einem konkreten Konflikt hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Die Branchen der Halal-Wirtschaft
Neben den vielen gewöhnlichen Berufen, die ohnehin erlaubt sind, ist eine eigene Wirtschaft entstanden, die gezielt Produkte und Dienstleistungen nach islamischen Regeln anbietet. Im islamischen Finanzwesen arbeiten Fachleute an zinsfreien Finanzierungen, Sukuk, Takaful-Versicherungen und konformer Vermögensverwaltung, oft unter Aufsicht eines Scharia-Gremiums. In Deutschland ist mit der KT Bank ein Institut mit Banklizenz der BaFin tätig, das nach islamischen Grundsätzen arbeitet. Gefragt sind dort Bankkaufleute, Compliance-Fachleute und Spezialisten für Finanzdaten, wie Arbeiten im islamischen Finanzwesen zeigt.
Im Lebensmittelbereich reicht die Spanne von der Halal-Metzgerei über die Produktion und den Handel bis zu Import, Export und Logistik. In Deutschland ist das Schlachten ohne Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich; ein Teil der Zertifizierungsstellen akzeptiert eine reversible Betäubung, andere lehnen sie ab. Gerade deshalb werden Auditoren, Qualitätsmanagerinnen und Fachleute für Rückverfolgbarkeit gebraucht, die die Anforderungen von Stellen wie JAKIM in Malaysia oder BPJPH in Indonesien kennen. Mehr dazu unter Auditor für Halal-Zertifizierung werden.
Weitere Felder sind Kosmetik und Pharmazie, Modest Fashion, muslimfreundliche Hotels und Reisebüros für Hadsch und Umra. Im Bildungswesen bieten mehrere Bundesländer islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen an, und Universitäten wie Münster, Tübingen, Osnabrück und Frankfurt bilden in islamischer Theologie aus. Hinzu kommen Moscheegemeinden, muslimische Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen sowie islamische Medien. Den Gesamtüberblick mit Kompetenzen und Ausbildungswegen gibt Branchen der Halal-Wirtschaft.
Halal-Arbeit nach Ländern
Die Bedingungen unterscheiden sich stark von Land zu Land. In Österreich ist der Islam seit über einem Jahrhundert eine gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft, in Frankreich prägt die Laizität vor allem den öffentlichen Dienst, und im Vereinigten Königreich schützt der Equality Act 2010 vor religiöser Diskriminierung. In Malaysia, Indonesien oder den Golfstaaten gehört die Halal-Wirtschaft zum Alltag, dafür sind Visa, Arbeitsverträge und lokale Gepflogenheiten genau zu prüfen. Beispiele sind Halal-Arbeit in Deutschland, Halal-Arbeit in Österreich, Halal-Arbeit in der Schweiz und Halal-Arbeit in Malaysia.
Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte drei Punkte früh klären: die Arbeitserlaubnis, die Anerkennung des Abschlusses und die Sprache am Arbeitsplatz. Innerhalb der EU gilt für Unionsbürger die Arbeitnehmerfreizügigkeit, und das Netzwerk EURES hilft bei der Suche über Grenzen hinweg. Fachkräfte aus Drittstaaten informieren sich in Deutschland über die Blaue Karte EU und über das Portal Anerkennung in Deutschland. Alle Länder nach Regionen geordnet finden Sie unter Halal-Jobs nach Ländern, praktische Hinweise zum Umzug unter im Ausland arbeiten und dabei halal bleiben.
Halal-Jobsuche Schritt für Schritt
Am Anfang steht eine klare Frage: Geht es um die Zulässigkeit einer bestimmten Stelle, um Entgegenkommen beim Gebet, um die Wahl einer Branche oder um einen Umzug ins Ausland? Danach lohnt ein genauer Blick auf die Stellenbeschreibung, denn oft entscheiden einzelne Aufgaben und nicht der Name des Unternehmens. Im Vorstellungsgespräch müssen Sie Ihre Religion nicht offenlegen; Fragen danach sind bei den meisten Arbeitgebern unzulässig. Für die Suche selbst stehen die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter und Fachportale der jeweiligen Branche zur Verfügung.
Je nach Lebenslage stellen sich eigene Fragen. Frauen mit Kopftuch finden Hinweise unter Arbeit für Frauen mit Kopftuch, Menschen ohne Ausbildung unter Halal-Arbeit ohne Abschluss und Studierende unter Muslimische Studierende: Praktikum, duale Ausbildung und passende Jobs. Wer lieber von zu Hause arbeitet oder ein eigenes Geschäft aufbauen möchte, beginnt mit Halal-Arbeit von zu Hause oder Halal-Unternehmertum. Religiöse Zweifel klären Sie am besten mit einem Gelehrten Ihres Vertrauens.
