JobHalalJobHalalRatgeber für Halal-Arbeit
Startseite › Arten von Arbeit › Studium und Ausbildung

Halal-Nebenjobs für Studierende: Praktikum, duale Ausbildung und Jobs

Halal-Nebenjobs für Studierende verbinden Einkommen, Praxiserfahrung und religiöse Werte. Erfahren Sie, welche Vertragsarten es gibt, wie Sie einen passenden Betrieb auswählen, was bei Gebet, Ramadan und Prüfungen gilt und wie ausländische Studierende vorgehen.

Studierender in dualer Ausbildung

Die Studienjahre sind oft die Zeit der ersten Kontakte mit der Arbeitswelt: Studentenjob, Praktikum, duales Studium oder Ausbildung. Für muslimische Studierende ist es auch der Moment, in dem Fragen der Erlaubtheit, der Gebetszeiten, des Ramadans während der Prüfungen oder der Wahl des Ausbildungsbetriebs ganz konkret werden.

Entscheidungen im Einklang mit den eigenen Werten und ein solider Werdegang schließen sich nicht aus. Es kommt auf Vertragsarten, Branchen, die Auswahl der Unternehmen, die Beziehung zur Hochschule und bei ausländischen Studierenden auf die aufenthaltsrechtliche Lage an.

Halal-Nebenjobs und andere Formen der Erfahrung

Der Studentenjob

Er finanziert das Studium und bringt erste Erfahrung. Am häufigsten sind Nachhilfe, Kinderbetreuung, Verkauf, Logistik, Empfang, Lieferdienst und Freizeitbetreuung. Manche Jobs sollte man aus religiöser Sicht prüfen, etwa den Service in der Gastronomie, wenn Alkohol dort eine zentrale Rolle spielt.

Das Praktikum

Ist es Teil des Studiums, wird in Frankreich eine Vereinbarung zwischen Studierendem, Hochschule und aufnehmender Einrichtung geschlossen. Ab einer bestimmten Dauer besteht dort Anspruch auf eine Mindestvergütung. In Deutschland gilt für freiwillige Praktika ab einer bestimmten Dauer grundsätzlich der Mindestlohn, für Pflichtpraktika im Studium dagegen nicht.

Duale Ausbildung und duales Studium

In Frankreich erlauben der Ausbildungsvertrag (contrat d'apprentissage) und der Professionalisierungsvertrag, Phasen im Betrieb und in der Ausbildungsstätte abzuwechseln; im deutschsprachigen Raum entsprechen dem die duale Berufsausbildung und das duale Studium. Wer so lernt, ist vollwertiger Arbeitnehmer: Er wird bezahlt, seine Ausbildung wird finanziert, und er sammelt Erfahrung, die Personalverantwortliche sehr schätzen. Die Wahl des Betriebs ist daher entscheidend, denn man bindet sich für ein oder mehrere Jahre.

Einen halal-konformen Ausbildungsbetrieb wählen

Vor der Unterschrift lohnt es sich zu prüfen:

  • die Haupttätigkeit des Unternehmens und der aufnehmenden Abteilung;
  • die konkreten Aufgaben, die Auszubildenden oder Praktikanten übertragen werden;
  • die Teamkultur: häufige Umtrunke, Veranstaltungen mit Alkohol, flexible Arbeitszeiten;
  • ob es eine Betriebsordnung mit Neutralitätsklausel gibt.

Ein Finanzstudent kann zum Beispiel eine Bank mit Beteiligungsprodukten oder eine Beratungsgesellschaft ansteuern statt einer Abteilung für Konsumentenkredite. Die gängigen Positionen der Gelehrten zu diesem Sektor stellt der Beitrag zur konventionellen Bank und dem Riba vor.

Studiengänge mit Blick auf die Halal-Wirtschaft

Manche Wege führen direkt zu Berufen der islamischen Wirtschaft: spezialisierte Abschlüsse in islamischer Finanzwirtschaft an einigen Universitäten und Hochschulen, Ausbildungen in Lebensmittelqualität und -sicherheit, Arabistik und Islamwissenschaft, internationaler Handel. Diese Studiengänge bereiten auf Berufe wie Compliance-Analyst, Qualitätsauditor oder Geschäftsentwickler für die Golfstaaten und Südostasien vor. Diese Wege beschreiben die Beiträge zur Ausbildung für Halal-Berufe und zum islamischen Finanzwesen als Berufsperspektive.

Welche Halal-Nebenjobs eignen sich für Studierende?

Für Studierende zählt vor allem, dass sich der Job mit dem Stundenplan verträgt. Gut geeignet sind Nachhilfe, die Arbeit als studentische Hilfskraft in Bibliothek oder Institut, Bürotätigkeiten, Programmieren und Webdesign, Übersetzungen aus dem Arabischen, Türkischen oder anderen Sprachen sowie Aufgaben in Logistik und Handel. Solche Tätigkeiten gelten nach der verbreiteten Auffassung der Gelehrten als erlaubt, solange der Inhalt der Arbeit nichts Verbotenes umfasst. Wer sich unsicher ist, kann die Methode aus Ist mein Beruf halal? als Raster verwenden.

Genauer hinsehen sollte man bei Jobs, in denen Alkohol, Glücksspiel oder zinsbasierte Produkte den Kern des Geschäfts bilden, etwa beim Ausschank in einer Bar oder bei der Vermittlung von Konsumentenkrediten. Ein Servicejob in der Gastronomie ist dagegen nicht automatisch problematisch: Es kommt darauf an, welche Rolle Alkohol im Betrieb spielt und welche Aufgaben man tatsächlich übernimmt. Unterstützung bei der Orientierung bieten die Liste der Halal-Jobs und die Liste der Haram-Jobs; im konkreten Fall ist der Rat eines qualifizierten Gelehrten zu empfehlen.

Für das Studium selbst ist ein fachnaher Job besonders wertvoll. Wer Wirtschaft studiert, kann in einem Handelsbetrieb mit Halal-Sortiment arbeiten; angehende Lebensmitteltechnologen sammeln im Qualitätslabor eines Herstellers erste Erfahrung. So entsteht ein Lebenslauf mit rotem Faden, der später Personalverantwortliche überzeugt.

Gebet, Ramadan und Prüfungen

An der Universität wird die Religionsfreiheit der Studierenden grundsätzlich anerkannt, solange der ordnungsgemäße Betrieb der Hochschule gewahrt bleibt: keine Störung der Lehrveranstaltungen, Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsregeln im Labor, regelmäßige Teilnahme. Prüfungstermine werden aus religiösen Gründen nicht verschoben. Im Ramadan empfiehlt es sich daher, das Lernen vorzuplanen und den Schlafrhythmus anzupassen.

Im Betrieb unterliegen Auszubildende wie alle Beschäftigten dem Arbeitsrecht; mögliche Anpassungen finden sich unter Fasten während der Arbeitszeit.

Ausländische Studierende

In Frankreich dürfen ausländische Studierende mit studentischem Aufenthaltstitel grundsätzlich nebenbei arbeiten, innerhalb einer jährlichen Stundenobergrenze. Ausbildung und Praktika folgen je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel eigenen Regeln. Auch in Deutschland ist die Erwerbstätigkeit von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten auf eine jährliche Anzahl von Arbeitstagen begrenzt. Diese Regeln ändern sich regelmäßig: Die genaue Situation sollte man bei der Ausländerbehörde und beim International Office der Hochschule klären. Auf europäischer Ebene informiert das EURES-Netzwerk über berufliche Mobilität zwischen den EU-Ländern.

Schon im Studium ein Netzwerk aufbauen

Studentische Vereine, Konferenzen zu ethischer Finanzwirtschaft, Ausbildungsmessen, Mentoring durch Alumni: Das im Studium aufgebaute Netzwerk ist für den ersten Job oft entscheidend. Muslimische Studierendenvereine organisieren manchmal Treffen mit Berufstätigen, die sich gut eignen, um über konkrete Werdegänge zu sprechen.

Das Studium ohne Zinsen finanzieren

Auch die Studienfinanzierung wirft religiöse Fragen auf. Der klassische Bankkredit für Studierende ist verzinst, was die Mehrheit der Gelehrten für problematisch hält. Es gibt andere Lösungen: Stipendien nach sozialen Kriterien oder Leistung, Zuschüsse von Kommunen und Regionen, die duale Ausbildung, die die Ausbildung finanziert und ein Gehalt zahlt, Studentenjobs, Unterstützung der Familie und zinslose Ehrendarlehen mancher Vereinsnetzwerke. In Deutschland wird BAföG für Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Wer einen Kredit erwägt, sollte zuerst diese Wege prüfen und bei Bedarf einen qualifizierten Gelehrten zu seiner Situation befragen.

Die duale Ausbildung hat hier einen besonderen Vorteil: Sie entlastet die Lernenden in der Regel von Studiengebühren und sichert ein regelmäßiges Einkommen, was den Bedarf an Krediten stark verringert.

Halal arbeiten im Praktikum: Fragen vor der Zusage

Ein Praktikum prägt oft den späteren Berufsweg, deshalb lohnt sich ein offenes Gespräch vor der Unterschrift. Fragen Sie nach den genauen Aufgaben, den Arbeitszeiten, dem Betriebsklima und danach, ob Gebetspausen möglich sind. Gerade das Freitagsgebet und die Gebete im Winter, wenn die Zeiten in den Arbeitstag fallen, lassen sich meist organisieren, wenn man sie früh und sachlich anspricht. Die meisten Betriebe reagieren pragmatisch, sofern Aufgaben und Kollegen nicht leiden.

Prüfen Sie außerdem, ob das Praktikum Pflicht im Studiengang ist, denn das beeinflusst die Vergütung: Für Pflichtpraktika gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht, für freiwillige Praktika ab einer bestimmten Dauer schon. Lassen Sie sich Aufgaben und Konditionen schriftlich geben. Auch die Kleiderordnung sollten Sie vorab klären; die rechtlichen Grundsätze zu Kopftuch und Bart erläutert Hidschab und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz.

Vom Studium in den halal-konformen Beruf

Gegen Ende des Studiums stellt sich die Frage nach dem ersten Vollzeitjob. Wer die Wahl hat, bewirbt sich bei Arbeitgebern, deren Geschäftsmodell sich mit den eigenen Werten verträgt: im Handel mit Lebensmitteln, in Qualitätsabteilungen, in der Beratung, im Gesundheitswesen oder in Technologieunternehmen. Absolventen mit Schwerpunkt Finanzen finden Anknüpfungspunkte bei Halal-Investment oder bei der Takaful-Versicherung. Absolventen aus Lebensmittelwissenschaften schauen sich Halal-Ernährung und Lebensmittelwissenschaften an.

Ein Trainee-Programm oder eine Werkstudententätigkeit beim künftigen Arbeitgeber erleichtert den Übergang. Wichtig bleibt, dass Gehalt und Aufgaben vertraglich klar geregelt sind und dass man vor der Zusage die Frage stellt, welche Tätigkeiten im Alltag tatsächlich anfallen. Einen Überblick über Branchen bietet Branchen der Halal-Wirtschaft.

Checkliste

  • früh festlegen, welche Branchen und Tätigkeiten man meiden möchte;
  • die tatsächlichen Aufgaben vor Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags prüfen;
  • Studiengänge mit Bezug zur Halal-Wirtschaft ausfindig machen;
  • den Ramadan in Prüfungsphasen vorausplanen;
  • als ausländischer Studierender die eigenen Arbeitsrechte prüfen;
  • das Netzwerk ab dem ersten Jahr pflegen.

Die zwei Referenzlisten

Quellen und Ressourcen

  • EURES — Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität: Stellenangebote und Tipps für die Arbeit in einem anderen Land.
  • UNESCO — Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Referenz zu Bildungssystemen.
  • OECD: Kompetenzen — Arbeiten der OECD zu Kompetenzen, Weiterbildung und beruflicher Eingliederung.
  • Internationale Arbeitsorganisation — Internationale Arbeitsnormen, darunter zur Bekämpfung von Diskriminierung im Beruf.